Tierschutzzentrum
Tierschutzverein
 
 

 

 
 
 
 

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Rochusstraße 1, 53123 Bonn

Neue Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union

Gültig seit dem 3. Juli 2004, verbindlich seit dem 1. Oktober 2004 (Stand: 20.11.2004)
Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
aus Drittländern die Regelungen einer neuen Europäischen Verordnung (Verordnung [EG]
Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 ).

Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation   sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.

 http://www.bmelv.de/cln_044/DE/01-

Themen/HeimtiereReisen/__HeimtiereReisen__node,naviExpand=.html
 

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