Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Neue
Regelungen zur Einreise
mit Heimtieren in die Europäische
Union
Gültig seit dem 3. Juli
2004, verbindlich seit dem
1. Oktober 2004 (Stand:
20.11.2004)
Seit dem 3. Juli 2004 gelten
für die Einreise mit bestimmten
Heimtieren (Hunde, Katzen,
Frettchen)
aus Drittländern die Regelungen
einer neuen Europäischen
Verordnung (Verordnung [EG]
Nr. 998/2003 des Europäischen
Parlaments und des Rates
vom 26. Mai 2003 ).
Ziel dieser Regelungen ist
der Schutz vor der Einschleppung
und Verbreitung der Tollwut.
Die Anforderungen an den
Gesundheitsstatus der Tiere
richten sich grundsätzlich
nach der Tollwutsituation
sowohl des Herkunfts-Drittlandes
als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates
in der EU.
http://www.bmelv.de/cln_044/DE/01-
Themen/HeimtiereReisen/__HeimtiereReisen__node,naviExpand=.html
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